BEHANDLUNGSKOSTEN

Für privat Krankenversicherte rechne ich nach dem Höchstsatz der GebüH von 1985 ab.

Die PKV oder Beihilfen erstatten ganz oder teilweise die Gebühren. Dies ist abhängig von Ihrem Versicherungstarif den Sie abgeschlossen haben.

Der von mir erstellte Rechnungsbetrag nach der GebüH ist immer in voller Höhe zu entrichten und zwar unabhängig von der Erstattung durch die Beihilfe oder PKV. Deshalb ist es sinnvoll vor der ersten Behandlung sich bei Ihrem Versicherer zu erkundigen.

Bei gesetzlich Versicherten werden die Behandlungskosten für Osteopathie durch meine 5- jährige Osteopathie Ausbildung nach den Richtlinien der BAO mit 1350 Unterrichtsstunden sowie erfolgreich bestandenen Abschlussprüfungen und meiner Osteopathie Verbandsmitgliedschaft im VOSD, anteilig übernommen.

Informieren sie sich über die Erstattungsmöglichkeiten bei ihrer Krankenkasse. Dafür benötigen sie ein Privatrezept über Osteopathie von einem Arzt mit Kassenzulassung Dieses reichen sie nach Vorleistung gemeinsam mit der Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen direkt von dieser die anteilige Rückerstattung.

Alle anderen Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Hierbei ist es sinnvoll eine Private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.

Für Selbstzahler:
Die Behandlungskosten hierfür sind abhängig von der Art und Dauer der Behandlung die bei Ihnen zur Anwendung kommen.

Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.















 





Praxis für Osteopathie & Ganzheitliche Therapie

Katrin Krusche . Sollner Straße 76 . 81479 München - Solln

Osteopathin, Heilpraktikerin, staatl. geprüfte Masseurin

Tel.: 089/12 28 08 44 . info@osteopathie-krusche.de
 

Neu: Ab 16.11.2023 arbeite ich zusätzlich jeden 1. sowie 3. Donnerstag in der Praxis: Jürgen und Sabine Schönach, Meggendorfer Straße 7, 83043 Bad Aibling bei Rosenheim